§ 1. Vertragsschluss
Der Vertrag über die Vermietung der Räumlichkeiten kommt durch schriftliche oder mündliche Absprache, die auch durch Dritte erfolgen kann, zustande.Besteller und Veranstalter haften als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gesamtschuldnerisch.Eine Unter- bzw. Weitervermietung der angemieteten Räumlichkeiten bedarf der schriftlichen Genehmigung.
§ 2. Mietpreis
Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Die gebuchten Leistungen können durch das Hotel im Voraus abkassiert werden.
§ 3. Rücktritt
Rücktritt des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber kann bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Buchungstermin vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt während dieser Frist ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht möglich ist. Die Beweislast, dass ein entsprechender Schaden nicht entstanden ist, obliegt dem Auftraggeber.
b) Sofern zwischen dem Hotel und dem Auftraggeber ein Termin vereinbart wurde, bis zu welchem der Auftraggeber zurückzutreten berechtigt ist, ist ein Rücktritt bis zu diesem Zeitpunkt kostenfrei. Bei den vom Auftraggeber in Anspruch genommenen, aber nicht reservierten Leistungen steht es dem Hotel frei, eine Pauschalierung des entstandenen Schadens vorzunehmen.
Rücktritt des Hotels
a) Das Hotel ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Sachliche Gründe in diesem Sinne können beispielsweise sein:
- höhere Gewalt, durch welche eine Erfüllung unmöglich gemacht wird
- Begründeter Anlass zu der Annahme, dass durch die Inanspruchnahme der Hotelleistungen der reibungslose Geschäftsablauf, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährdet wird.
b) Bei einem berechtigtem Rücktritt des Hotels hat der Kunde kein Anspruch auf Schadenersatz.
§ 4. Zimmerbereitstellung und -rückgabe
Das Hotel stellt die Zimmer, soweit nicht anders vereinbart, ab 14 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag ist das Zimmer, wenn nicht anders vereinbart ist, bis spätestens 11 Uhr
zu räumen und zu bezahlen.
§ 5. Änderung der Teilnehmerzahl bei Tagungen / Veranstaltungen
Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Wird uns eine Verringerung der Teilnehmerzahl nach dieser Frist nicht mitgeteilt, so sind auch die bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistungen zahlbar.
§ 6. Anbringen von Dekorationsmaterial bei Tagungen / Veranstaltungen
Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder ähnlichen Gegenständen bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels.
§ 7. Haftung
Der Besteller haftet dem Hotel gegenüber auch für die Bezahlung etwaiger Speisen und Getränke, welche von dessen eingemieteten Gästen abweichend der Bestellung geordert werden.Der Besteller haftet für alle Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die bei der Benutzung der Räumlichkeiten verursacht werden, ohne Verschuldensnachweis.Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe der bereitgestellten Technik. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters ist ohne die Zustimmung der Hotelleitung nicht zulässig. Für mitgebrachte elektrische Anlagen oder Ähnliches übernimmt das Hotel keine Haftung. Bei Tagungen / Veranstaltungen dürfen ohne vorherige Zustimmung des Hotels keine Speisen und Getränke mitgebracht werden. Im Falle einer abweichenden Vereinbarung mit dem Hotel wird eine Servicegebühr erhoben.
§ 8. Schlussbestimmung
Erfüllungsort oder Gerichtsstand ist Halle / Saale. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise ungültig werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und anderer Bestimmungen des Vertrages nicht.
|